Sie benötigen eine Person im Team, die die Qualifikation eines Laserschutzbeauftragten besitzt und diese Funktion wahrnimmt. Zudem muss jede Person, die nicht-medizinische Laser-Behandlungen (d. h. meist: ästhetische) durchführen, über die Fachkunde Laser nach NiSV verfügen. Bei delegierbaren Behandlungen benötigen sowohl Arzt als auch MFA die Fachkunde.

(→ mehr Infos: Wer darf Lasern in der Arztpraxis?)